Aktuelles zum Rauchverbot, bzw. Nichtraucherschutz

Aktuelles zum Rauchverbot, bzw. dem Nichtraucherschutz in Bayern. Wie heute die Oktoberfest Wirte verlauten liessen, wird auch auf der diesjährigen Wiesn in den Zelten nicht mehr geraucht. Eigentlich hatte das Oktoberfest für dieses Jahr noch eine Ausnahmeregelung erhalten, also es hätte auf der Wiesn 2010 nuch in den Zelten geraucht werden dürfen. Ich persönlich habe nach dem klaren Ergebnis des Volksentscheids zum Rauchverbot eigentlich vor gehabt nicht mehr über dieses leidige Thema zu schreiben. Nun erreichte mich aber eine Info zu drei sehr aussichtsreichen Kläger gegen dieses Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen. Ich lasse diese drei Fälle mal unkommentiert und werfe Sie euch hiermit einfach mal zum Fressen hin:

Die Wirtin vom Asamschlössl in München-Thalkirchen, Birgit Netzle-Piechotka, ein weiterer Wirt und eine Raucherin haben gemeinsam beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Ergebnis des Volksentscheids in Bayern zum totalen Rauchverbot in der Gastronomie erhoben. In der Begründung gibt Netzle an, dass sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit Hochzeiten, Geburtstagsfeiern und Betriebsfesten macht. Ein Rauchverbot auch in Nebenräumen für geschlossene Gesellschaften wirke sich existenzgefährdend
auf die Verdienstmöglichkeiten aus. Außerdem werde sie durch das Rauchverbot und den Sanktionen bei einer Verletzung des Gesetzes unmittelbar in ihrer durch Artikel 12 des Grundgesetzes garantierten Berufsfreiheit betroffen.

Ein weiterer Beschwerdeführerin der Verfassungsbeschwerde ist der Wirt vom Bistro No.2 in München-Laim, Ludwig Wolf. In diesem getränkegeprägten Pilslokal, wo keine Speisen verkauft werden, lässt er nur Raucher ein. Der Wirt sowie die Beschäftigten in der Kneipe sind Raucher. Wolf argumentiert, dass bei Bei Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 3 Grundgesetz der Gesetzgeber, falls er reine „Nichtrauchergaststätten“
zulässt, auch reine „Rauchergaststätten“ zulassen müsste.
„Nichtraucherschutz“ könne sich begrifflich logisch nicht auch auf „Raucher“ erstrecken, folgert der Beschwerdeführer. Wenn er seine Kneipe, die seit 1981 existiert, nicht wie bisher fortführen kann, müsse er sie schließen, was die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten würde.

Die dritte Beschwerdeführerin ist eine Raucherin. Sie sieht ihr Freiheitsgrundrecht beschnitten. Die drei Beschwerdeführer werden vom Münchner Rechtsanwalt Dr. Alexander Nerz vertreten. In den Begründungen der Verfassungsbeschwerde nimmt Nerz explizit auf die abweichende Meinung des Verfassungsrichters Masing zum Urteil des BVG aus dem Jahre 2008 Bezug. Masing hatte angemerkt, dass ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten verfassungswidrig wäre. Es sei angesichts eines Raucheranteils der Bevölkerung von 30 Prozent unverhältnismäßig

3 Antworten

  1. Rapunzel sagt:

    Ich halte den drei Klägern die Daumen…. Das wäre Doch was 🙂

    „Interessante These meines Vorgängers, denke dann würde aber jeder zur Kasse gebeten… Fahrradfahren ohne Helm, Skifahren ( sehr gefährlich ), zu lange Arbeiten verursacht Streß was nicht gesund ist, Diskoaufenthalt kann dann doch auch sehr gefährlich für die Ohren sein, Fußballspieler warum soll ich die Abreit für den Kollegen mitmachen der sich am We den Fuß bricht und nicht kommen kann.. halte das Statement meines Vorgängers dann doch für sehr weit hergeholt

  2. Backfischtraum sagt:

    Zitat: „Die Krankenkasse soll Übergewichtigen die Behandlungen verweigern wenn Sie nicht bemüht sind abzunehmen.“

    Genau diese Meinung ist gerade offiziell geäußert worden: http://www.welt.de/politik/deutschland/article8572600/CDU-Politiker-will-dass-Uebergewichtige-mehr-zahlen.html

    Mein Gedanken dazu sind folgende: Das was wir „Kapitalismus“ nennen ist jahrhundertealtes menschliches Verhalten in einer Welt, in der sich die äußeren Bedingungen geändert haben. Wenn ich morgens in meiner Höhle aufwache, meinen Speer und ein paar Seile über die Schulter lege und mich auf die Jagd nach Mammuts begebe, dann erbringe ich eine Leistung. Komme ich von der erfolgreichen Jagd zurück dann erwarte ich, dass mein Höhlenmitbewohner ebenfalls eine Leistung erbracht hat oder noch erbringen wird. Warum sonst sollte ich ihm ein Mammutsteak abgeben? Weil ich Freude an der Jagd habe? Nein, er muss eine Gegenleistung erbringen – sonst lasse ich ihn verhungern. Das ist nicht unmenschlich sondern im tiefsten Sinn menschlich. Wenn einer keine Leistung erbringen kann (z. B. Krankheit), dann wird er von der Höhlen-(Solidar-)gemeinschaft aufgefangen – ganz klar. Aber ansonsten gilt das Wort des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder: „Es gibt kein Recht auf Faulheit.“

    Für den Fall des Rauchers und des Übergewichtigen bedeutet das für mich: Es gibt kein Recht darauf, ohne Risikoausgleich (z. B. durch höhere Gebühren bei der Krankenversicherung) bekannte Gesundheitsrisiken auf sich zu nehmen, die dann von allen getragen werden sollen. Warum nicht? Weil es „unsozial“ ist und nicht finanzierbar. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließt, der weiß dass Wirtschaftsunternehmen so handeln (müssen) und dass für ein höheres Risiko auch ein höherer Beitrag bezahlt werden muss. Nur viele staatliche Institutionen ignorieren diesen Grundsatz mit der Folge von Unfinanzierbarkeit, Überschuldung, Leistungswegfall usw. Es wird suggeriert dass es völlig okay ist dick zu sein, zu rauchen etc. und dass dafür alle anderen mithaften. Niemand sollte vorschreiben, was ein Mensch machen soll und was nicht: saufen, rauchen, schlemmen – alles Sachen die Spaß machen und die ein Mensch sich herausnehmen können sollte. Nur wer mehr will, muss bezahlen dafür. So ist es nicht erst heutzutage, so war es schon immer. Ich freue mich auf Rückmeldung. Alles Gute.

  3. Pezibär sagt:

    Ich denke das leidige Thema ist noch lange nicht durch. Da gibt es noch verschiedene Ausbaumöglichkeiten wie z. B. Rauchverbot im Auto. Und wenn dann alles ausgereizt ist, bin ich gespannt an welchen neuen Verboten „gearbeitet“ wird. Ich hätte da schon ein tolles Beispiel: Die Krankenkasse soll Übergewichtigen die Behandlungen verweigern wenn Sie nicht bemüht sind abzunehmen.

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